Energieausweis

Energieausweis Pflicht – so sind Sie abgesichert

Als Immobilienberaterin sorge ich dafür, dass Sie bei allen Unterlagen auf der sicheren Seite stehen – auch beim Energieausweis, der die Energieeffizienz einer Immobilie dokumentiert.

Für Käufer oder Mieter ist er ein entscheidendes Kriterium: ähnlich wie bei Haushaltsgeräten zeigt er auf einen Blick die „Energieklasse“ einer Wohnung oder eines Hauses.

Seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 gibt es klare Vorgaben: Der Energieausweis muss bereits in Anzeigen erwähnt und bei Besichtigungen vorgelegt werden. Wer diese Regeln ignoriert, riskiert empfindliche Strafen.

Damit Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen, übernehme ich die komplette Organisation – vom passenden Ausweis bis hin zur rechtssicheren Darstellung in Exposés und Inseraten.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Welcher Energieausweis ist der richtige?

Ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigt wird, hängt vom Alter und der Größe des Gebäudes ab:

Baujahr bis 1977

  • Bis 4 Wohneinheiten → Bedarfsausweis
  • Ab 5 Wohneinheiten → freie Wahl

Baujahr ab 1978

  • Bis 4 Wohneinheiten → freie Wahl
  • Ab 5 Wohneinheiten → freie Wahl

Neubauten

  • Bedarfsausweis verpflichtend

„Freie Wahl“ bedeutet: Eigentümer können selbst entscheiden, ob sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis erstellen lassen möchten.

Der Verbrauchsausweis

Der Energieverbrauchsausweis dokumentiert, wie viel Energie die Bewohner in den letzten drei Jahren für Heizung und Warmwasser genutzt haben. Damit das Ergebnis vergleichbar ist, wird es um einen klimabezogenen Faktor ergänzt. Anschließend wird der Durchschnittswert auf die energetische Nutzfläche des Gebäudes umgerechnet.

Ein besonders kalter Winter verschlechtert die Einstufung nicht automatisch. Die Werte können sich je nach Wetterlage über oder unter dem Standard bewegen. Entscheidend ist, wie viel Energie die jeweiligen Bewohner tatsächlich verbrauchen. Das kann dazu führen, dass ein Gebäude trotz schlechter Bausubstanz bei geringem Heizverhalten einen guten Wert erhält.

👉 Kurz gefasst: Der Verbrauchsausweis bildet den realen durchschnittlichen Energieverbrauch des Objekts ab.

Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis basiert nicht auf dem Verhalten der Bewohner, sondern auf einer technischen Untersuchung der Immobilie und der Heizungsanlage. Er zeigt zwei Werte: den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf.

  • Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie für Heizung, Lüftung und Warmwasser benötigt wird – berechnet nach festen Vorgaben wie einer Raumtemperatur von 19 Grad. Damit erhalten Eigentümer einen soliden Anhaltspunkt für ihre künftigen Energiekosten.
  • Der Primärenergiebedarf berücksichtigt zusätzlich die gesamte „Vorkette“ des eingesetzten Energieträgers – von der Gewinnung über die Umwandlung bis hin zur Verteilung. So lässt sich erkennen, wie umweltfreundlich ein Gebäude wirklich ist.

Wer Wert auf Nachhaltigkeit legt, kann mit erneuerbaren Energien wie Solar oder Erdwärme den Primärenergiebedarf deutlich verbessern.

👉 Zusammengefasst: Der Bedarfsausweis zeigt den objektiven Energiebedarf einer Immobilie – unabhängig vom Verhalten der Bewohner.

Vergleich: Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis

Der Kennwert des Verbrauchsausweises stützt sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre (Heizung, Warmwasser, bei Gewerbe auch Beleuchtung und Klimatisierung). Diese Werte werden ausgewertet, klimatisch angepasst und auf die jeweilige Gebäudenutzfläche umgerechnet, um die energetische Qualität einzuordnen.

Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einer standardisierten Berechnung der Gebäudesubstanz, der Hülle und der Heizungsanlage. Dadurch liefert er ein wesentlich exakteres Bild der energetischen Beschaffenheit des Objekts.

👉 Damit ist klar: Während der Verbrauchsausweis stärker vom Verhalten der Bewohner abhängt, gibt der Bedarfsausweis eine realistische Einschätzung über die tatsächliche Energieeffizienz eines Gebäudes.

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Ich übernehme für Sie die komplette Abwicklung und sorge dafür, dass Sie jederzeit rechtlich abgesichert sind. Dafür arbeite ich mit erfahrenen Experten zusammen, die garantieren, dass Ihr Energieausweis den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

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